
Der wöchentliche Ratgeber für die kluge Hausfrau
10. Juli 2014
Was schenkt man(n) seiner Frau
10. Juli 2014Gedanken an den Tod verdrängen wir Menschen gern. meistens erst dann, wenn ein Angehöriger auf dem Sterbebett liegt, beschäftigen wir uns mit dem Unausweichlichem. In dieser Lage sind dann viele Entscheidungen zu treffen und Formalitäten zu erledigen. Daher möchte ich in meinem Ratgeber, den Ablauf nach einem Todesfall schildern.
Verstirbt ein Angehöriger zu Hause, müssen sie zunächst den Hausarzt oder den diensthabenden Notarzt verständigen. Dieser wird dann die/ den Verstorbenen untersuchen und einen Totenschein ausstellen. Verstirbt ein Angehöriger in einem Krankenhaus wird der dort zuständige Arzt den Totenschein austellen. Für den fall, dass ein Angehöriger in einem Pflegeheim verstirbt, kümmert sich das Pflegeheimpersonal um einen Arzt.
Als nächter Schritt müssen sie ein Bestattungsunternehmen kontaktieren und ihm den Auftrag zur Abholung des Verstorbenen erteilen. Verstirbt ein Angehöriger im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt dies das Schwestern oder Pflegepersonal.
Anschließend sind ein paar Dokumente notwendig, die im Original mit zum Bestattungsunternehmen gegeben werden müssen.
Dazu gehört:
– der Totenschein
– bei Verheirateten das Familienstammbuch oder die Heiratsurkunde
– für Ledige die Geburtsurkunde
– für verwitwete die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners und die Heiratsurkunde
– für Geschiedene das Scheidungsurteil
– Versicherungsnachweise
– Krankenkassenmitgliedschaft ( Chip- Karte)
– Personalausweis des Verstorbenen
– sofern vorhanden, Unterlagen über Lebensversicherung und Rentennummer (Altersrente, Witwenrente)
Das Gespräch mit einem Bestatter können Sie entweder in einem Bestattungsinstitut führen oder den Bestatter bitten bei Ihnen zu Hause alles zu klären.
Während des Gespräches sind viele Formalitäten zu klären. Zunächst wird das Standesamt erledigt. Zuständig ist hier das Standesamt des Sterbeortes. Beim Standesamt wird der Sterbefall gemeldet und die notwendigen Sterbeurkunden beantragt. Des Weiteren meldet das Bestattungsunternehmen die Krankenversicherung und falls vorhanden die Alters- oder Witwenrente ab. Geklärt wird ebenso die Bestattungsform (Erdbestattung oder Feuerbestattung). Bei einer Feuerbestattung wird ein Vertrag mit dem zustädigem Krematorium über die Einäscherung geschlossen.
Gegebenenfalls erledigt das Besattungsunternehmen Kündigungen von Versicherungen, Abmeldungen von GEZ, Behindertenausweisen oder ähnlichem.
Sind die Formalitäten zunächst geklärt, bestimmt man den Friedhof auf dem die Bestattung stattfinden soll. Der Bestatter spricht dann mit ihnen, dem Freidhof und eventuell einem Pfarrer den Termin zur Trauerfeier ab.
Weiterhin suchen Sie folgende Dinge aus:
– Blumenschmuck für die Trauerfeier
– Traueranzeige in der Zeitung oder Trauerkarten
– einen Sarg
– die Sargausstattung und ein Sterbehemd (wahlweise eigene Sachen möglich)
– für die Feuerbestattung eine Urne
Bei einer kirchlichen Feier wird sich der Pfarrer bezüglich seiner Rede während der Trauerfeier mit Ihnen in Verbindung setzen. Bei einer weltlichen Feier übernimmt das der Redner des Bestatters. Hierbei wird Ihnen auch der genaue Ablauf der Trauerfeier noch einmal erläutert.
Nach der Trauerfeier haben Sie dann die Möglichkeit im Bestattungsunternehmen noch eine Dankanzeige für die Tageszeitung oder Danksagungskarten gestalten zu lassen.
Ich hoffe, ich konnte einen kleinen Überblick über einen Ablauf verschaffen. Bei Fragen oder Anregungen können Sie sich jederzeit bei Ihrem örtlichen Bestattungsunternehmen unverbindlich beraten lassen.