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13. Juni 2015
Geldanlageberatung
13. Juni 2015Pflichten des Mietvertrages gelten auch in der Urlaubszeit
Die Freude auf den bevorstehenden Urlaub ist groß, die Koffer sind gepackt und die ganze Familie ist reisefertig. Doch bevor Sie in den wohlverdienten Urlaub aufbrechen, sollten Sie Folgendes nicht vergessen:
Auch während der Urlaubszeit sind alle Pflichten aus dem Mietvertrag einzuhalten. Wenn Sie also längere Zeit abwesend sind, informieren Sie Ihren Vermieter, wer über einen Zweitschlüssel zu Ihrer Wohnung verfügt.
Nur so hat Ihr Vermieter im Notfall – zum Beispiel bei einem Wasserrohrbruch – Zutritt zu Ihrer Wohnung. Ist dies nicht möglich, müssen Sie eventuell Schadenersatz leisten, wenn es während Ihres Urlaubes zu einem Schaden in Ihrer Wohnung kommt.
Recht II – Lektion 2: Der Mietvertrag
Zudem ist es wichtig, auch in der Ferienzeit Zahlungstermine für Miete und Nebenkosten, Strom, Telefon, Gas und Versicherungen einzuhalten. Wenn Sie entsprechend Ihres Mietvertrages das Treppenhaus reinigen oder andere Pflichten übernehmen müssen, sorgen Sie für eine Vertretung während Ihrer Reise. Vielleicht können Sie einen Termin mit einem Ihrer Nachbarn tauschen. Wenn alle diese Vorkehrungen getroffen sind, steht den erholsamen Tagen mit der Familie nichts mehr im Wege.